Spenden

Feststellung unserer Gemeinnützigkeit
Am 07.03.2023 wurde uns vom Finanzamt Krefeld bestätigt, das unsere Satzung alle Vorraussetzungen zur Einhaltung der Gemeinnützigkeit einhält.
Wir bekamen die Gemeinnützigkeit für die §§ 51, 59, 60 und 61 AO (Abgabenordnung). Dadurch müssen wir weder Körperschaftssteuer noch Einkommenssteuer entrichten. Wir sind verpflichtet alle 3 Jahre unsere Bilanzen offenzulegen und eine Körperschaftssteuererklärung abzugeben.
Wir sind berechtigt, Spenden anzunehmen und entsprechende Spendenbescheinigungen auszustellen. Bei Summen unter 300,00 € sind wir nicht verpflichtet, eine Spendenbescheinigung auszustellen. Eine Grenze für die Höhe der Spende die an uns gerichtet wird, gibt es nicht.
Damit Sie einmal sehen können, wie ein Feststellungsbescheid und eine Spendenbescheinigung aussieht, haben wir Ihnen diese rechts und links als Bilder hinterlegt.

Wofür können Sie spenden?
Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten wofür Sie spenden können. Sehen Sie sich dazu einfach die einzelnen Beispiele an, die wir nachstehend für Sie aufgeführt haben. Sie entscheiden selbst ob, in welcher Höhe und für was Sie uns eine Spende zukommen lassen.Jeder Euro hilft uns, damit wir unsere vielfältige Arbeit, meistern können.
WICHTIG:
Eine Spende ist keine dauerhafte Verpflichtung und stellt für Sie kein Muss dar. Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein.
St. Martin
Sie haben die Möglichkeit Ihre Spende in freiwilliger Höhe, zugunsten des Brauchtumfestes Sankt Martin an uns zu richten. Ein St.Martinszug und das vorher stattfindende Fest kostet uns, beispielsweise im Jahr 2024, rund 3000 €. In den Kosten enthalten sind:
- Die St. Martinstüten für die Grundschulkinder und Tüten für den Erwerb für die Kinder des Viertels die mit Äpfeln, Clemetinen, Süßwaren, Buntstiften und einem Zahnpflegeset gefüllt werden
- Kosten für das Fest für die Anwohner und Anwohnerinnen mit Glühwein, warmen Kakao, Kaffee und Martinsgebäck
- Spiel der Pfarrbläser St.Stephan auf dem Fest und Begleitung des St.Martinszuges
- Anschaffungen wie Funkgeräte zur Sicherung des Zugweges oder Warnwesten zum kenntlich machen der Ordner
- Werbeflyer und Plakate (Verpflichtend um die Anwohner auf die Sperrungen während des Zuges aufmerksam zu machen)
- Versicherung des Festes und des St. Martinzuges
Hochbeete
Das Projekt“ Hochbeete für das Kronprinzenviertel“ wurde im Jahr 2023 angestoßen. Es dient der Aufwertung der einzelnen Straßenzüge und ist gut für unser Klima, denn durch die Bepflanzungen kühlen wir die Luft herunter und reinigen diese durch die Pflanzen.
Die Gebühren für die Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Raum kostet zwischen 15-30 € und werden von der Bürgergesellschaft Schinkenplatz e.V. übernommen.Die maßangefertigten Hochbeete/die Blumenkästen werden kostenfrei von uns herausgegeben.Lediglich die Bepflanzung muss selbst vom Antragssteller finanziert werden.
Durch die spezielle Maßanfertigung sind die Kosten für jedes Teil unterschiedlich. Mit einer Summe von 1000 € konnten wir insgesamt 7 Hochbeete und Blumenkästen im Kronprinzenviertel verteilen.
Quasseltreff
Bei unserem Quasseltreff kommen monatlich unsere Mitglieder und Anwohner/ Anwohnerinnen zum „Kaffeetisch“ zusammen.
Ab und an können wir auch Ausflüge anbieten wie zum Beispiel eine Führung im Haus der Seidenkultur oder den Besuch einer Moschee. Dies können wir allerdings nur selten anbieten, da auch wir als Verein die Kosten für eine Führung oder Eintrittsgelder selbst finanzieren müssen. Wir versuchen die Örtlichkeiten so abwechselungsreich wie möglich zu gestalten.
Da wir keine eigenen Mietsräume haben und der Platz im Quartiersbüro sehr begrenzt ist (max. 18 Personen), weichen wir öfters an andere Orte aus, wie Collis Café, Café Istanbul und auch an Orte die Eintrittsgelder kosten.
Bürgergesellschaft Schinkenplatz e.V.
Sie haben auch die Möglichkeit für die Bürgergesellschaft Schinkenplatz e.V. selbst zu spenden. Damit unterstützen Sie unsere satzungsmäßigen Aufgaben und wir können davon wichtige allgemeine Anschaffungen, Versicherungen oder aber auch für einzelne Feste und Projekte, bezahlen.
Beispiel:
Allgemeine Anschaffungen sind zum Bespiel Stühle, Tische, Druckerpapier, Visitenkarten, Glühweinkocher, Transportboxen, Regale, Werbeflyer für Feste und Aktionen und vieles mehr.
Sollten Sie direkt an uns im allgemeinen, also ohne Verwendungszweck in der Überweisung, eine Spende entrichten, entscheidet der Vorstand, in einem protokollierten Beschluß, über den Zweck, dem das Geld zugeführt wird.
So können Sie spenden
Das Wichtigste für Sie: Sie müssen sich wohl fühlen und dürfen kein schlechtes Bauchgefühl dabei haben. Wenn Sie unsicher sind, für was genau Sie spenden möchten, können Sie Ihre Spende auch aufteilen.
Bespiel: Sie möchten 20,00 € spenden. Gerne würden Sie für St. Martin und auch für Bepflanzungen der Baumbeete etwas spenden. Teilen Sie Ihre Spende so auf, wie Sie es für gut empfinden. Das könnte 50/50 sein aber auch 5,00 € für die Bepflanzungen und 15,00 € für den St. Martin. Sie können dies ganz nach der Stimme Ihres Herzens entscheiden.
So funktionierts:
- Verwendungszweck aussuchen
- Höhe der Spende die Sie entrichten möchten festlegen
- Tätigen Sie die Überweisung von Zuhause aus oder bitten Sie Ihren Bankberater/in in der Filliale um Hilfe und geben Sie ihm/ihr die Kontodaten von uns, die Sie nachstehend finden können. Teilen Sie ihm/ ihr den Verwendungszweck mit. Am besten schreiben Sie alles auf einen Zettel und übergeben diesen an die zuständige Person in der Bankfilliale
- Kontaktieren Sie uns nach getätigter Spende, wenn Sie eine Spendenbescheinigung bekommen möchten. Wir benötigen Ihren vollen Namen und die Adresse von Ihnen um die Bescheinigung ausstellen zu können. Soweit Ihre Spende auf unserem Vereinskonto eingegangen ist, können wir Ihnen die Beischeinigung ausstellen und zukommen lassen
Unsere Bankverbindung
Kreditinstitut: Sparkasse Krefeld
Kontoinhaber: Bürgergesellschaft Schinkenplatz
IBAN: DE68 3205 0000 0003 8165 50