Mitglied werden

Links sehen Sie einen Mitgliedsantrag als Bilddatei, damit Sie wissen, wie die Mitgliedsanträge bei der Bürgergesellschaft Schinkenplatz e.V. aussehen.

Wozu ist eine Mitgliedschaft in der Bürgergesellschaft Schinkenplatz e.V. gut?

Mit einer Mitgliedschaft unterstützen Sie unsere Arbeit und helfen uns dabei alle unsere Ziele und satzungsmäßigen Aufgaben zu erfüllen. Jedes Mitglied trägt seinen eigenen Teil dazu bei, uns zu helfen, Ihnen zu helfen und das Kronprinzenviertel wieder auf die Beine zu ziehen. Dies kann mit Hilfen und Unterstützung bei Festen, Aktionen und Projekten sein und vorallem auch durch die Zahlung des Mitgliedbeitrages. Mit jedem Mitglied verfügen wir über mehr Geldmittel, über die wir unsere Aktionen, Projekte und Feste finanzieren.

Was kostet eine Mitgliedschaft in der Bürgergesellschaft Schinkenplatz e.V. ?

Der Jahresgrundbeitrag wurde in der Mitgliederversammlung vom 25.11.2023 auf jährlich 15,00 € festgelegt und beschlossen.

Wie werden Sie Mitglied?

  1. Bitte lesen Sie unsere Satzung sorgfältig durch, bevor Sie den Mitgliedsantrag stellen.
  2. Auf den Link „Mitgliedsantrag als PDF ansehen / speichern / drucken klicken“. Es wird im Anschluss ein neues Fenster mit dem Mitgliedsantrag geöffnet.
  3. Drucken Sie den Mitgliedsantrag aus oder speichern Sie das PDF-Dokument und füllen Sie es bequem am Bildschirm aus.
  4. Den ausgefüllten, und ganz wichtig, unterschriebenen Mitgliedsantrag, schicken Sie dann bitte an die Adresse der Bürgergesellschaft Schinkenplatz e.V. , die Sie sowohl auf dem Mitgliedsantrag als auch auf unserer Website, auf jeder Seite unten stehend, finden können.
  5. Sie erhalten keine Benachrichtigung über den Erhalt Ihres gestellten Mitgliedantrages.
  6. In der nächsten Vorstandssitzung prüft der gewählte Vorstand Ihren Antrag und fasst einen, im Protokoll festgehaltenen, Beschluß über die Aufnahme oder der Ablehnung zu Ihrem Antrag.
  7. Sie erhalten nach der Vorstandssitzung ein Schreiben des Vorstandes, in dem Ihnen die Entscheidung mitgeteilt wird. Dieses Schreiben kann als Brief an Ihre Postanschrift oder an Ihre mitgeteilte E-Mailadresse an Sie zugehen. Beide Arten sind rechtskonform. Im Falle einer Ablehnung, ist der Vorstand nicht verpflichtet über die Gründe der Ablehnung eine Auskunft zu erteilen. Bei Aufnahme erhalten Sie in einem Schreiben die Bestätigung über Ihre Aufnahme und zeitgleiche Rechnung über den Jahresbeitrag und einem eventuell von Ihnen freiwillig errhöhten Mehrbetrag als Gesamtbetrag.
  8. Der Jahresbeitrag/ Gesamtbetrag ist nach Zugang der Bestätigung der Aufnahme in der Bürgergesellschaft Schinkenplatz e.V. , direkt und einmalig sofort zu entrichten. Danach haben Sie jeweils bis 01.12. eines Jahres Zeit Ihren Jahresmitgliedsbeitrag auf unser Vereinskonto zu überweisen.

 

Sollten Sie Fragen zum Formular, der Satzung oder der Mitgliedschaft haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.